Bundesnetzagentur geht gegen telefonische Gewinnversprechen vor

Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche erneut Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Dabei sind Rechnungslegungsverbote verhängt worden, wodurch Betroffenen bestimmte Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung.

Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. „Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe nicht mehr“ so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Hintergrund für die Maßnahmen der Bundesnetzagentur waren Verbraucherbeschwerden zu vorgetäuschten telefonischen Gewinnbenachrichtigungen über unterschiedliche Geldbeträge. Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt sieben Unternehmen, die bereits zuvor bei der Bundesnetzagentur auffällig geworden waren. Gleichzeitig gab es eine europaweite Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Dabei wurde eine Reihe von Personen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Millionen Euro erlangt haben sollen, festgenommen.

Diese Meldung aus Bonn wurde am 01.10.2010 um 14:46 Uhr mit den Stichworten DEU, Telekommunikation, Justiz übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar