Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Dresdner Gerichts-Mord

Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen den Mörder einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden bestätigt. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Der Angeklagte hatte im August 2008 die junge Frau, die ein Kopftuch trug, auf einem Spielplatz als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft, als sie ihn darum gebeten hatte, ihren zweijährigen Sohn auf die Schaukel zu lassen.

Während der anschließenden Verhandlung vor dem Landgericht Dresden am 1. Juli 2009 war der 28-jährige aus Russland stammende Spätaussiedler auf die 31-Jährige losgegangen, erstach sie und verletzte ihren Ehemann schwer.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Leipzig wurde am 18.06.2010 um 12:28 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Gewalt, Kriminalität übertragen.

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