Behörde: Kein Jugendschutz-Verstoß bei "Tatort Internet"

Die umstrittene TV-Sendung „Tatort Internet“ hat in ihren ersten drei Folgen gegen keine Jugendschutz-Bestimmungen verstoßen. Das teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Donnerstag mit. Die KJM hätten seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober zahlreiche Beschwerden über das Format erreicht.

Nach Angaben der Behörde sei nach einer „kritischen, intensiv geführten Diskussion“ jedoch entschieden worden, dass die RTL 2-Sendungen keinen Verstoß gegen den Jugendschutz darstellen. Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit „Tatort Internet“ im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema soll in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.

Diese Meldung aus München wurde am 11.11.2010 um 10:06 Uhr mit den Stichworten DEU, Fernsehen, Sexualstraftaten, Justiz übertragen.

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