Höchstgrenze des Kassen-Zusatzbeitrags soll 2011 verdoppelt werden

Die Höchstgrenze des Krankenkassen-Zusatzbeitrags soll vom kommenden Jahr an von einem Prozent des Einkommens auf zwei Prozent verdoppelt werden. Der maximale Beitrag würde durch die Anhebung dieser sogenannten Überforderungsklausel von 37,50 auf 75 Euro steigen, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (Samstagsausgabe). Analog dazu soll auch der Betrag, bis zu dem es keine Einkommensprüfung gibt, von acht auf 12 oder 16 Euro angehoben werden.

Erst ab einem Zusatzbeitrag in dieser Höhe kann ein Versicherter also künftig die Überforderungsklausel geltend machen.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 03.07.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit übertragen.

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