Wahltarife der Krankenkassen: Abschaffung im Sinne der Privaten Krankenversicherung?

Die aktuelle Bundesregierung scheint in der angekündigten Gesundheitsreform große Pläne zu haben. Neben der angekündigten Abschaffung, oder die Vereinfachung über die Voraussetzung zur Aufnahme in die Private Krankenversicherung (keine Wartezeit von drei Jahren mit einem Verdienst von 49.950 Euro/Jahr, sondern einmalig ein Monatsgehalt von 4162,50 Euro), will die Bundesregierungen die Gesetzlichen Krankenkassen zwingen, die zusätzlichen Wahltarife der Krankenkassen einzuschränken. Nun wehren sich die Krankenkassen gegen diese Pläne, inzwischen stellt sich die Frage, ob die CDU-FDP Koalition alles im Sinne der PKV tut, gleichzeitig aber die gesetzliche Krankenversicherung zu schwächen versucht.

Den Plänen zu Folge sollen die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen werden, Wahltarife und Zusatzangebote abzuschaffen. Während Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sich offen gegen diesen Zwang aussprechen, fordern gerade die Privaten Krankenkassen die Abschaffung der Wahltarife in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), weil diese das Geschäftsfeld der PKV bedrohen würde. Noch ist sich die Koalition selber nicht einig, entschieden ist die Abschaffung der Wahltarife bislang nicht.

Dabei ist die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, Zusatzangebote oder Wahltarife zu buchen, eine relativ neue Regelung, die große Koalition hatte dies in 2007 erst gesetzlich in die Wege geleitet. Zu den Regelungen gehört unter Anderem die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, Selbstbeteiligungen oder Auslandskrankenversicherungen. Trotz des geringen Zuspruches seitens der Versicherten wollen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Gestaltungsaum so schnell nicht aufgeben. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, sagt dazu: “ …(es) darf keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Versicherte geben.“

Demgegenüber fordern Vertreter der PKV, gesetzliche Krankenkassen sollen sich auf das Wesentliche konzentrieren, und keine Konkurrenz zur PKV bilden. Da scheinen die Privaten Krankenkassen den Wettbewerb mit der GKV zu scheuen, Grund dafür haben sie eigentlich nicht. Denn die Menschen, die bewusst eine Private Krankenversicherung abschliessen, können zum größten Teil diese Konditionen bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht finden. Das Solidar-Prinzip bei den gesetzlichen Krankenkassen (Finanzierung per Beitragsumlage, Jung für Alt, Gesunde für Kranke) findet sich in der PKV nicht wieder, denn hier gilt eher eine individuell bezogene Regelung.

Nun wird die laufende Diskussion zeigen, ob gesetzliche Krankenkassen die Wahltarife zurücknehmen müssen. Fest steht nur, dass in Zukunft die private Krankenversicherung weiter von der konservativ-liberalen Koalition profitieren wird, mindestens bis zu den nächsten Bundestagswahlen.

1 Comment
  1. Reply
    K.O. 26. August 2010 at 16:58

    Rößler erledigt nur seine Aufträge. Er will ja schließlich mit 40 in Rente, oder wie war das noch?

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