Wirtschaft

Medikamenten-Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen senken Festbeträge für Medikamente und fordern mehr Zuzahlungen

Kassenpatienten müssen ab 01. September für Medikamente tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die gesetzlichen Krankenversicherungen die Festpreise für viele Medikamente und Arzneimittel weiter gesenkt haben, sind ab sofort viele tausend weitere Arzneien von der Medikamenten-Zuzahlung betroffen. Demnach gibt es lediglich halb soviele zuzahlungsfreie Medikamente wie im Vorjahr. Die Zuzahlung beträgt je nach Verpackungsgröße 5 oder 10 Euro.

Seit dem ersten September sind deutlich mehr Medikamente als vorher zuzahlungspflichtig. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Festbeträge für viele Wirkstoffe gesenkt haben. In einigen Fällen ist das Ausweichen auf ein anderes Medikament mit dem gleichen Wirkstoff möglich, bei vielen Wirkstoffen wird aber kein Medikament mehr unterhalb des Grenzbetrages verkauft.
Zuzahlungsfrei abgegeben wird ein Medikament, wenn der Preis den Festbetrag um mindestens dreißig Prozent unterschreitet. Die Absenkung der Festbeträge kann für den Patienten neben der Zuzahlungspflicht noch weitere negative Folgen haben, da er bei dessen Überschreiten die Differenz zum tatsächlichen Preis des Medikamentes als Aufzahlung zu tragen hat.

Von den Medikamenten-Zuzahlungen sind Privatpatienten einer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht betroffen. Hier gelten gesonderte Abmachungen hinsichtlich der Selbstbeteiligung.

1 Kommentar zu “Medikamenten-Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenkassen”

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