Bundesarbeitsgericht: einheitliche Tarifverträge in einem Betrieb kein Muss

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die jahrzehntelange Regelung gekippt, wonach in einem Betrieb einheitliche Tarifverträge gelten müsse. Somit können unterschiedliche Tarifverträge in einem Betrieb nebeneinander gültig sein. Dies stärkt die kleineren Spezialgewerkschaften (wie Cockpit für die Piloten im Luftverkehr), einen Nachteil haben die großen Gewerkschaften. Kurz darauf haben unterschiedliche Organisationen, wie Arbeitgeberverband oder die Linkspartei, die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung von einheitlichen Tarifverträgen in einem Betrieb erhoben.

Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes gab als Begründung an: “ Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.“ Dies kann zur Folge haben, dass unterschiedliche Gewerkschaften Schlüsselmitarbeiter rekrutieren können, und somit die Tariflandschaft zersplittern können (z.B. Piloten, Lokführer etc.). Dies ist schon jetzt der Fall, allerdings kann die Zersplitterung weiter voranschreiten. Genau dies befürchtet auch Arbeitgeberpräsident Hundt: “ ch fordere die Politik auf, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln, um eine Zerfaserung der Tarifordnung zu verhindern.“

Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie einen gesetzlichen Rahmen für eine einheitliche Tariflandschaft erstellen will. Die Pilotenvereinigung „Cockpit“ hat schon angekündigt, in diesem Falle eine Verfassungsbeschwerde anführen zu wollen.

Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes berührt alle Arbeiter und Angestellte. Die Zersplitterung der Tariflandschaft wird von Vertretern der  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich befürchtet. Arbeitgeber müssten sich mit verschiedenen Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes einig werden, spezialisierte Arbeitnehmer könnten einen ganzen Betrieb lahm legen. Vertreter der Arbeitnehmer befürchten, dass Belegschaften gespalten werden könnten, oder dass „Dumpinglohn-Gewerkschaften“ schlechte Abschlüsse für Arbeitnehmer erzielen. Bleibt die Frage, ob die Bundesregierung ein Gesetz zur einheitlichen Tarifpartnerschaften innerhalb eines Betriebes auf den Weg bringt.

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