Gesundheitsreform 2010: Beitragssatz Krankenversicherung steigt weiter

Mit der Gesundheitsreform 2010 hat Gesundheitsminister Philipp Rösler den Grundstein für weitere Beitragserhöhungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gelegt und fördert mit seiner „Klientelpolitik“ das Voranschreiten der gesellschaftlichen Spaltung und damit eine Zweiklassenmedizin. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung soll in 2011 auf 15,5 Prozent steigen, weitere Beitragserhöhungen in Form von Zusatzbeiträgen fallen vollständig zu Lasten der Kassenpatienten an. Der vereinfachte Wechsel in die Private Krankenversicherung fördert zudem das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich.

„Knallharte Klientelpolitik“ fördert Zweiklassenmedizin

Aus Reihen der Opposition und der Gewerkschaften hagelt es Kritik an der Gesundheitsreform 2010 von Gesundheitsminister Philipp Rösler. Ihm wird eine „knallharte Klientelpolitik“ und die Förderung der Zweiklassenmedizin in Deutschland vorgeworfen. In der Tat werden durch die Beschlüsse die Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer entlastet und die Stellung der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung geschwächt. Die Folge: weiter steigende Defizite bei den gesetzlichen Krankenversicherungen und Beitragserhöhungen mittels Zusatzbeitrag ausschliesslich auf Kosten der Kassenpatienten.

Wartezeit-Verkürzung für die Private Krankenversicherung fördert Defizit der gesetzlichen Krankenkassen

Die Gesundheitsreform 2010 sieht weiter vor, Angestellten und Arbeitnehmern den Wechsel in die Private Krankenversicherung ab 2011 zu vereinfachen. Experten schätzen, dass die GKV so bis zu 200.000 Beitragszahler verliert. Gerade diese finanzstarken Mitglieder tragen maßgeblich zu der solidarischen Krankenversicherung bei. Anders als die PKV muss die GKV auch kostenlastige Mitglieder aufnehmen. So verbleiben zunehmend Patienten mit geringem Einkommen, also geringen Beiträgen und hohen Kosten bei den gesetzlichen. Die Folge: weiter steigende Defizite und weitere Beitragserhöhungen. Da der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent gedeckelt wird, fallen zukünftige beitragssteigerungen voll zu Lasten der Versicherten.

Dagegen kann sich die Private Krankenversicherung freuen, geht sie doch als Gewinnerin der Gesundheitsreform hervor. Die Herabsetzung der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro auf 49.500 Euro in 2011 sowie die Verkürzung der Wartezeit für Angestellte und Arbeitnehmer darf sich die PKV auf einen rapiden Anstieg ihrer Mitgliederzahlen freuen. Bislang ist für Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze eine Wartezeit von drei Jahren vorgesehen, die im kommenden Jahr nur noch ein Jahr betragen soll. Da einkommensstarke Versicherte geringere Beiträge und umfassendere Leistungen bei der PKV genießen, wird mit einer Massenabwanderung von der GKV hin zur PKV gerechnet.

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