Zeitung: Teil der hessischen Wachpolizei soll keine Kriminalitätsbekämpfung betreiben

Ein Teil der Frankfurter Polizei soll die Anweisung erhalten haben, keine Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe). Die Zeitung zitiert aus einer Anweisung der Polizeiführung an ihre Mitarbeiter: „Ab sofort ist es den Bediensteten der Wachpolizei untersagt, in ihrer Streifen- bzw. Bereitschaftszeit Kriminalitätsbekämpfung – insbesondere RG-Streife zu betreiben.“

Das sei eine „strikte Anordnung“. Diese bisher unbekannte Anweisung aus dem Jahr 2008 sei nie zurückgenommen worden, berichtet die FR. Zugleich berichtet die Zeitung, dass die Wachpolizisten angehalten worden seien, Mindestbeträge an Verwarnungsgeldern bei Verkehrsdelikten einzutreiben. Die FR zitiert aus der Anordnung, jeder Mitarbeiter solle „mindestens 30 Euro im Monat an Barverwarnungen durchführen, was sicher nicht zu viel verlangt ist“.

Diese Meldung aus Frankfurt wurde am 09.12.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, HES, Justiz, Kriminalität übertragen.

3 Comments
  1. Reply
    Ramirez-Mundlos 11. Dezember 2010 at 21:15

    Ich habe den Bericht der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag den 09.12.2010, bezüglich der Frankfurter Polizei ( nun wieder um einen Skandal reicher ) mit großem Interesse und Verwunderung gelesen und bin dementsprechend schockiert !
    Nach meinen eigenen Recherchen und Informationen wurde die Wachpolizei im Jahre 2000 als Pilotprojekt eingeführt um die beamtete Polizei zu entlasten bzw. zu unterstützen.
    Da das Land Hessen erst vor einigen Monaten in einschlägigen Medien wieder Einstellungen für die Wachpolizei beworben hat, sehe ich als Bürger, dass die Wachpolizei somit ein fester Bestandteil zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Hessen geworden ist.
    Wie Sie in Ihrem Artikel berichten und dieses auch belegbar ist, soll die Wachpolizei Verkehrsverstöße mit sogenannten Barverwarnungen ahnden und dieses sei von der Dienststellenleitung gewünscht !
    Kriminalitätsbekämpfung / Verhinderung durch Wachpolizei ist nicht erwünscht, jedoch Verkehrsverstöße sollen durch Bargeld der betroffenen Fahrzeugführer geahndet werden !?
    Das ist mehr als absurd und entbehrt jeglicher Grundlage !
    Ferner führen Sie in Ihrem Artikel aus, dass es der Wachpolizei verboten ist ( wiederum von der Dienststellenleitung schriftlich angeordnet ) in gewisse Stadtteile bzw. Örtlichkeiten zu fahren, ich kann es nicht glauben !
    Ich frage mich ernsthaft, welche hochrangigen Polizeiführungsbeamte solch einen Schwachsinn schriftlich anweisen oder anordnen !
    Nun weiß ich auch warum ich nur ab und an einen Wachpolizisten zu Gesicht bekomme, sie dürfen keine Kriminalität bekämpfen und sich an keiner in ihrem Artikel aufgeführten Örtlichkeit aufhalten!
    Der Bürger wird für dumm verkauft, indem man ihm suggeriert, dass mehr Polizei auf die Straße kommt !
    Auch würde mich und sicherlich viele andere steuerzahlende Bürgerinnen und Bürger interessieren warum, als die neue blaue Uniform für die hessische Polizei eingeführt wurde, die Wachpolizei wieder mit den extra Ärmelabzeichen und Schriftzügen ausgestattet wurde und nicht wie die beamtete Polizei mit den selben Ärmelabzeichen und Schriftzügen !
    Da ich Erkundigungen eingeholt habe, wurde mir von seitens einiger Polizeibeamter mitgeteilt, dass diese es auch nicht verstehen, denn die Wachpolizei wäre intern durch einen blauen Stern und dem blauen Mützenband für Kolleginnen und Kollegen erkennbar !
    Auch dieses ist ein höchst interessantes Thema, da es hier um Steuergelder geht, denn für jedes Ärmelabzeichen bedarf es einer Extra Bestickung und jeder Schriftzug bedarf einer Extra Bedruckung, nicht zu vergessen die Extra Lagerhaltung der Uniformen!
    Ich hoffe das im Namen der Steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger dieser Sache auf den Grund gegangen und abgestellt wird !
    Falls dieses nicht geschieht, werden es die Damen und Herren der Landespolitik spätestens bei den nächsten Landtagswahlen erfahren, der Bürger vergißt so einen Polizeiskandal sicherlich nicht !

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    • Reply
      Rose Walther 2. Mai 2011 at 22:18

      Man muß mich schon sehr wundern, denn der Verfasser dieser Nachricht beherrscht die deutsche Sprache real nur spärlich bis mangelhaft. Scheint es doch vielmehr, als habe ein polizeiinterner Mitarbeiter, der sich sehr gut mit Ärmelbestickerei und Mützenbändern auskennt, hier den Ghost Writer gespielt…
      Es bleibt dem geneigten leser überlassen, wie er solche Aktionen bewerten mag.

  2. Reply
    NEUMANN 13. Dezember 2010 at 22:11

    Es ist schon erschreckend was in diesem Bundesland Hessen bei der Polizei so passiert, speziell in Frankfurt !
    Aber was hier mit der Wachpolizei stattfindet, ist schon eine Ungeheurlichkeit !
    Warum werden Angestellte in den Polizeivollzugsdienst eingestellt, erhalten eine Polizeiuniform werden bewaffnet und sollen oder dürfen dann nichts tun und nirgends hingehen oder hinfahren !!!???
    Auch die Aussage der GDP Vorsitzenden Frau Perrot bezugnehmend auf die Wachpolizei, finde ich herablassend und unwürdig !
    Meiner Meinung nach sollte man solche Personen bei den kommenden Personalratswahlen abwählen !
    Auch die heutige Aussage des jetzigen Innenministers kann ich nicht nachvollziehen und zwar deshalb nicht, da er behauptet es würde so ein Schreiben nicht existieren !? So muß sich der Bürger doch fragen wer hier lügt, die Medien oder der Minister (FR liegt doch Beweismaterial vor, wie man lesen konnte)!?
    Es kann natürlich auch sein, dass Herr Innenminister Rhein von seinen Mitarbeitern nicht alles mitgeteilt bekommt !? Kennt man ja von Verteidigungsminister Jung, der dieses auch so zugegeben hat !

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