Zeitung: Hartz-IV-Erhöhung wird erst Ende März überwiesen

Die geplanten Erhöhungen der Regelsätze werden Hartz-IV-Empfänger voraussichtlich erst Ende März überwiesen. Das meldet die „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe). Der fachzuständige Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, sagte dem Blatt: „Der Bundesrat wird einen Kompromiss wohl erst am 11. Februar absegnen. Wir brauchen Vorlauf bis Ende März, um das Geld rückwirkend ab Januar zu überweisen.“

Zur Kritik an der vorgesehenen Erhöhung der Bezüge um lediglich fünf Euro erklärte Alt: „Auf Dauer ist ein Leben mit Hartz IV entwürdigend, der Regelsatz ist keine Dauerlösung. Diese Hilfe soll nur vorübergehend die Existenz sichern. Der Staat muss zum Arbeiten motivieren, aber kann dabei nicht jedem Einzelschicksal gerecht werden.“ Das ebenfalls in der Kritik befindliche Bildungspaket für Kinder sei nicht unterdimensioniert, sagte der BA-Vorstand weiter: „Rechnerisch ergeben 625 Millionen Euro für 2,3 Millionen Kinder rund 23 Euro pro Kind und Monat. Bei der derzeitigen Haushaltslage ist das ein ansehnlicher Betrag.“ Allerdings gelte es, die Bürokratiekosten, die sich dem „Bild“-Bericht zufolge auf 135 Millionen Euro und damit auf 4,89 Euro pro Kind und Monat belaufen, nicht ausufern zu lassen. Dies werde bei einem koordinierten Vorgehen aller beteiligten Stellen aber gelingen, so Alt, „wenn wir die Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen anpacken. Wichtig ist, dass wir so bald wie möglich eine Bildungs-Karte bekommen.“ Allerdings stelle sich die Frage, ob das Gesetzesvorhaben derzeit ausreichend mit Blick auf seine konkreten Auswirkungen überprüft werde, so Alt: „Mir fehlen überprüfbare Ziele wie: Bis wann soll die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss halbiert werden?“ Zur Begründung fügt Alt an, dass der Staat bereits heute „mehr als 30 Milliarden Euro im Jahr für die Jugendhilfe“ ausgebe, was auch den Kindern von Geringverdienern zugute käme: „Mich besorgt, dass sich die Zahl armutsgefährdeter Kinder seit 1965 mehr als verzehnfacht hat, trotz Wachstum und Wohlstand. Angesichts der vorherrschenden Wetterverhältnisse regte Alt an, dass die Kommunen Hartz-IV-Empfänger durch gezielte Anreize zum Räumen von Schnee motivieren könnten, da eine formelle Verpflichtung „gesetzlich nicht erlaubt“ sei: „Es steht den Städten aber frei, Leistungsempfänger auf freiwilliger Basis zum Winterdienst einzuladen. Ich bin sicher: Wenn für Kaffee und Verpflegung gesorgt wird, werden viele helfen wollen.

Diese Meldung aus Nürnberg wurde am 28.12.2010 um 00:09 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt übertragen.

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