Zeitung: Guttenberg ließ sich Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht genehmigen

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sich die Verwendung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für seine Doktorarbeit offenbar nicht genehmigen lassen. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Quellen aus der Bundestagsverwaltung. Auch dort gehe man inzwischen davon aus, dass in die Doktorarbeit neben den vier bekannten Expertisen zwei weitere Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zumindest teilweise von Guttenberg verwendet wurden, berichtet die Zeitung weiter.

Die öffentliche Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen sich Abgeordnete genehmigen lassen. Guttenberg hatte am Mittwoch im Parlament erklärt, ob eine Genehmigung zur Weiterveröffentlichung eingeholt worden sei, lasse sich nicht mehr nachvollziehen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 24.02.2011 um 14:02 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien übertragen.

1 Comment
  1. Reply
    Feliks_Dzerzhinsky 24. Februar 2011 at 15:14

    Um die Debatte mal etwas zu versachlichen, haben wir hier die Diskussionsgrundlagen übersichtlich zusammengetragen:
    Grundlagen wissenschaftlichen Zitierens

Hinterlasse einen Kommentar