Zeitung: Ethik-Kommission soll über Gentests entscheiden

Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag haben einen ersten Gesetzesentwurf erarbeitet und wollen ihn noch vor Weihnachten vorstellen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll die genetische Untersuchung von Embryonen demnach bei der künstlichen Befruchtung auch künftig verboten bleiben, in Einzelfällen aber rechtmäßig sein, wie mehrere Abgeordnete bestätigten. Zulässig wären die Tests demnach bei Paaren, die Träger einer Erbkrankheit sind, und darum eine schwere Schädigung des Embryos befürchten müssen, oder die eine Prognose für eine Fehl- oder Totgeburt haben.

Eine Ethik-Kommission soll über jeden einzelnen Fall entscheiden. Die Gruppe, zu der unter anderem der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Peter Hintze (CDU), die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach sowie Carola Reimann von der SPD gehören, will am kommenden Montag erneut über den Entwurf beraten. Dabei wird es aber nur noch um Details gehen, wie etwa die Frage, ob die Tests nur auf Wunsch beider Partner durchgeführt werden dürfen, oder ob der Wille der Frau entscheidend ist. Fest steht nach SZ-Informationen dagegen bereits, dass es keine Liste der Krankheiten geben wird, bei denen Embryonen verworfen werden dürfen. Die Idee einer solchen Liste war zuvor vielfach kritisiert worden, weil die Abgeordneten damit ein Urteil darüber fällen würden, welches Leben lebenswert ist. Statt der Liste soll nun eine Ethik-Kommission entscheiden, ob das Paar Zugang zur dem Untersuchungsverfahren bekommt. Die Ärztekammern haben mit solche Kommissionen aus Ärzten, Psychologen, Theologen und Ethikern bereits Erfahrungen. Sie werden schon heute etwa bei Fragen der Organvergabe einberufen. Der Antrag sieht außerdem vor, dass die PID nur in zertifizierten Kinderwunschzentren angeboten werden darf, und dass dem Paar eine Beratung angeboten werden muss. Die Idee der zertifizierten Zentren orientiert sich an Frankreich. Dort gibt es drei solche Zentren, in Deutschland könnten es etwas mehr werden. Die Änderungen sollen im Embryonenschutzgesetz festgeschrieben werden. Er hoffe, dass der Vorschlag im Bundestag eine breite Mehrheit finden und „Rechtsfrieden schaffen“ werde, sagte der CDU-Abgeordnete Hintze. Auch die Forschungspolitikerin Reimann warb für den Entwurf: „Wir wollen den Menschen eine Hilfe anbieten und sie nicht sehenden Auges in einen Schwangerschaftskonflikt laufen lassen“, sagte Reimann. Missbrauch erwarte sie schon deshalb nicht, weil sich niemand freiwillig einer künstlichen Befruchtung unterziehen werde, nur um bestimmte Merkmale bei seinem Kind zu erreichen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 11.12.2010 um 01:02 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit, Gesellschaft übertragen.

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