Zeitung: Atomkonzerne prüfen Klage gegen Kraftwerkabschaltung

Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die sieben ältesten Meiler vorübergehend vom Netz zu nehmen, prüfen Atomkraftwerksbetreiber rechtliche Schritte. So erwägt nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) der Eon-Konzern eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des Bundesumweltministeriums. Branchenkreisen zufolge ziehen auch weitere Konzerne juristische Schritte in Betracht.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine gründliche Überprüfung drei Monate lang abzuschalten. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen reichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Reaktoren dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragraphen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, verlautete aus Kreisen des größten deutschen Energieversorgers Eon. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig. „Das wird unsere Juristen beschäftigten“, verlautete aus der Spitze eines zweiten Konzerns. Auch der RWE-Konzern kündigte an, man werde die Verfügung bewerten. Ob der Konzern klagt, ließ ein Sprecher offen. Eon hatte ursprünglich das Kraftwerk Isar 1 bei München freiwillig für die Dauer der Überprüfung vom Netz nehmen wollen. Nun möchte das Unternehmen zunächst eine entsprechende Verfügung durch die Aufsichtsbehörden abwarten.

Diese Meldung aus Düsseldorf/Essen wurde am 17.03.2011 um 02:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen, Energie, Justiz übertragen.

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