Zeitung: Atomkonzerne müssen mehr zahlen

Der Atomkompromiss der schwarz-gelben Koalition wird die Betreiber der 17 deutschen Kernkraftwerke wahrscheinlich teurer zu stehen kommen als bisher gedacht. Das ergibt sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (Donnerstagausgabe) aus einer schriftlichen Vereinbarung, die die Bundesregierung mit den Konzernen geschlossen hat. Demnach erhöht sich bei steigenden Firmengewinnen auch der sogenannte Förderbeitrag, den die AKW-Betreiber ab 2017 an den Staat zahlen müssen.

Mit dem Geld will der Bund einen Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz aufbauen. Das Eckpunktepapier für einen künftigen Vertrag zwischen Staat und Atombranche, das fünf Seiten umfasst, wird bislang unter Verschluss gehalten. Das ist umso unverständlicher, als es die Regierung zumindest teilweise von dem Vorwurf entlastet, sie habe sich in der Frage, welchen Teil der zusätzlichen Laufzeitgewinne die Konzerne an den Staat abführen müssen, von der Branche „über den Tisch ziehen lassen“. So hatte etwa das Berliner Öko-Institut moniert, dass die Kraftwerksbetreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall unabhängig von der Entwicklung des Strompreises den Festbetrag von neun Euro pro Megawattstunde Atomstrom in den Energiefonds des Bundes einzahlen müssten. Bleibe der Strompreis über Jahrzehnte konstant, ergebe sich daraus eine Gewinnabschöpfungsquote von etwa 46 Prozent. Schon im Falle eines moderaten Preisanstiegs sinke dieser Wert jedoch auf 28 Prozent. Dies stehe in krassem Widerspruch zu dem Versprechen von Union und FDP, mindestens die Hälfte der Zusatzgewinne einzusammeln, die sich aus der Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre ergeben. Tatsächlich hatten Vertreter der Bundesregierung die Belastung der Konzerne durch den neuen Energiefonds in den vergangenen Tagen stets auf jene neun Euro pro Megawattstunde beziffert. Aus der Vereinbarung der Regierung mit der Atomwirtschaft geht jedoch hervor, dass die „freiwilligen“ Beitragszahlungen der Konzerne sowohl an die Inflationsrate als auch an die Entwicklung des Strompreises gekoppelt werden. Steigt dieser Preis über einen bestimmten Wert, wird auch der Förderbeitrag angehoben. In dem Eckpunktepapier wird zudem festgeschrieben, dass die Konzerne für die Zeit bis Anfang 2017 eine Vorauszahlung an den Energiefonds von insgesamt 1,4 Milliarden Euro leisten: jeweils 300 Millionen Euro 2011 und 2012 sowie je 200 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2016. Der Bund rechnet diese Vorausleistung auf künftige Beitragszahlungen der Betriebe an, muss sie dafür aber nicht zurückzahlen, wenn die nächste Regierung die Laufzeitverlängerung wieder zurücknehmen sollte.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 09.09.2010 um 03:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Energie übertragen.

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