Zeitung: Änderung der Pendlerpauschale könnte für Arbeitnehmer teuer werden

Bei den geplanten Steuervereinfachungen droht neuer Ärger. Die vom Finanzministerium vorgesehenen Änderungen bei der Pendlerpauschale können nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe) für einige Arbeitnehmer teuer werden. „Diese Regelung führt bei vielen Arbeitnehmern zu einer Mehrbelastung“, sagte Reiner Holznagel, Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), dem Blatt.

Pendler können nach Berechnungen des Vereins mit 100 Euro und mehr belastet werden. „Die Regierung muss den Gesetzentwurf dringend nachbessern“, forderte Holznagel. „Es darf nicht sein, dass die versprochenen Steuervereinfachungen zu einer Belastung werden.“ Ein internes Papier des zuständigen Referats im Finanzministerium aus dem Oktober bestätigt den Vorwurf der Steuerzahlerlobby. Zu den finanziellen Auswirkungen der neuen Pendlerpauschale für die Staatskasse steht dort: „Nicht bezifferbare geringfügige Mehreinnahmen“. Auch die Finanzbeamten gehen also davon aus, dass die Neuregelung den Steuerzahler mehr kostet. Ein Sprecher des Finanzministeriums räumte ein, dass es zu Belastungen kommen kann. „Bei der Vereinfachung der Berechnung der Pendlerpauschale kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es in sehr wenigen Einzelfällen unter bestimmten Konstellationen zu Schlechterstellungen kommen kann“, sagte er auf Anfrage. „Dem stehen eine deutliche Vereinfachung und eine durch die Neuregelung erreichte höhere Transparenz gegenüber.“ Der Steuerzahlerbund geht nicht von Einzelfällen aus. Wenn man die Steuergesetze vereinfache, könne es immer passieren, dass Einzelpersonen einen Nachteil erleiden, sagte Holznagel. „Aber hier ist es nicht so, dass nur eine Randgruppe schlechter gestellt wird.“ Bisher können Steuerzahler für jeden einzelnen Arbeitstag wählen, ob sie ihre tatsächlichen Kosten für die Fahrt ins Büro geltend machen (etwa ein Bus- oder Bahnticket) oder ob sie pauschal 30 Cent pro Kilometer abrechnen – je nachdem was ihnen mehr einbringt. Nach der geplanten Neuregelung muss man sich für das Jahr festlegen: entweder tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale. Der Steuerzahlerbund kommt in Beispielrechnungen zu einem klaren Schluss: In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer, die sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch das Auto nutzen, je Streckenlänge 100 Euro oder auch 200 Euro weniger Kosten geltend machen. Durch die Änderung soll die Finanzverwaltung entlastet werden. Sie habe „einen sehr komplexen Berechnungsmodus entwickeln müssen, um die tageweise Günstigerprüfung“ zu ermöglichen, heißt es im Referentenentwurf des Finanzministeriums. Für Holznagel steht fest: „Diese Regelung ist überwiegend eine Vereinfachung für die Finanzämter und weniger für die Steuerzahler.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 08.01.2011 um 03:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Steuern übertragen.

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