Zeitschriftenverleger fordern Steuerrabatt auch fürs Internet

Internet-Nutzerin vor dem Computer, dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die deutschen Zeitschriftenverleger fordern, dass auch für ihre Publikationen im Internet der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent fällig wird. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ vorab. Die derzeitige Regelung sei „absurd“, so der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Während auf gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben wird, muss derzeit für inhaltlich identische elektronische Zeitschriften, die im Internet heruntergeladen werden, der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden. „Es entbehrt jeder inneren Logik, gleiche Inhalte unterschiedlich zu besteuern“, sagte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bereits 2009 dem VDZ gesagt, sie wolle diese Frage prüfen. Seitdem habe man nichts mehr gehört. Die Verleger fordern seit langem, dass hierzulande wie in England auf die Umsatzsteuer für das Pressewesen verzichtet wird. „Unabdingbar“ sei, wenigstens elektronische Zeitschriften und gedruckte Presse gleich zu besteuern.

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