"Welt": Union will elektronische Fußfessel für hochgefährliche Straftäter

Um die Sicherungsverwahrung für hochgefährliche Straftäter neu zu ordnen, fordern die Rechtsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offenbar nach verbüßter Haftstrafe unter anderem den Einsatz einer elektronische Fußfessel. Damit soll der Aufenthaltsort von „Gewalt- und Sexualstraftätern“ kontrolliert werden können, wie aus einem Positionspapier der „Arbeitsgruppe Recht“ hervorgehe, das der Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Dies sei eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der im Mai entschieden hatte, dass die Regeln für eine rückwirkende Verwahrung von Straftätern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Straftäter können sich deshalb in die Freiheit klagen. Die Union rechnet dem Papier zufolge mit rund 70 hochgefährlichen Straftätern, „von denen die ersten bereits in Freiheit entlassen worden sind.“ Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte lehnte solche Freilassungen aufgrund des Straßburger Urteils allerdings ab. Die Union schlägt jetzt einen Maßnahmenkatalog vor, um diesen rechtlichen „Flickenteppich“ zu vermeiden. Neben der Fußfessel plädieren die Rechtspolitiker der Fraktion dafür, die „Möglichkeit einer unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht“ auf Gewalttäter auszuweiten. Dem Papier zufolge will die Union zudem ein „Betretungs- und Kontrollrecht in der Wohnung eines Verurteilten“ durchsetzen, das aber unter einem Richtervorbehalt stehen soll.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 08.06.2010 um 19:35 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Parteien übertragen.

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