Verfassungsrichter für TV-Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren

Der Verfassungsrichter und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat eine Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren im Fernsehen vorgeschlagen. „Wenn man nicht will, dass Filme über US-Geschworenenprozesse und Nachmittags-Gerichtsshows das Bild der Bevölkerung über die deutsche Justiz prägen, dann muss man Bilder aus dem echten Gerichtsalltag zulassen,“ sagte Voßkuhle laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (Freitagausgabe). Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland verboten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern.

Eine Klage des Nachrichtensenders n-tv scheiterte im Jahr 2000 vor dem Bundesverfassungsgericht. „Aber das Gericht hat eine Änderung der Gesetzeslage durch den Bundestag nicht verboten“, erinnerte Voßkuhle. Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis betrachtet die Idee des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit Skepsis. Er könne sich eine Fernsehübertragung von Gerichtsprozessen allenfalls vorstellen, „wenn es um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen auf Initiative etwa von Bundestagsfraktionen geht“, sagte Geis dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Bei anderen Prozessen lehne er TV-Kameras ab. Durch die Fernsehöffentlichkeit könnten die Prozessbeteiligten „befangen werden und die Unmittelbarkeit des Verhältnisses von Gericht, Klägern, Angeklagten und Verteidigern verloren gehen“.

Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 25.11.2010 um 15:49 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Fernsehen übertragen.

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