Nachdem das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein am Montag das Wahlrecht des nördlichsten Bundeslands für nicht vereinbar mit der Landesverfassung erklärte, fordert Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim (Verwaltungshochschule Speyer) die Abschaffung der Überhangmandate auch auf Bundesebene. Dies berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe). Die “perversen Effekte der Überhangmandate”, die laut von Arnim bei engem Wahlausgang sogar Ausschlag gebend sein könnten, müsse das Bundesverfassungsgericht durch ein klares Urteil beenden.
Er schlägt ein Grabensystem vor: Eine Hälfte des Bundestags soll sich demnach nach Wahlkreisen, die andere nach Listenplätzen der Parteien zusammensetzen – aber ohne den aktuell üblichen Ausgleich durch Überhangmandate. Auch Politikwissenschaftler Professor Ulrich von Alemann (Uni Düsseldorf) hält reine Überhangmandate für problematisch, da sie “völlig irrational mal die eine und mal die andere Partei bevorteilen, was die Ergebnisse der Verhältniswahl verzerrt”.
Diese Meldung aus Kiel wurde am 31.08.2010 um 19:27 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien übertragen.
Weitere Artikel aus der Kategorie Newsticker
- Kostenlose Horoskope für jedes Sternzeichen jetzt neu auf www.astrologie.eu
- Demonstration für eine transparente, demokratische und schlanke Industrie- und Handelskammer
- Berliner Dienstleistungsunternehmen kümmert sich um Ihre Immobilie
- Novalnet powert WebPayments für FastBill
- BLIND DATE mit einer Unbekannten




















Erstellen Sie den ersten Kommentar!