Verfassungsgericht verschärft Voraussetzungen für Untreue-Urteile

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Voraussetzungen für Verurteilungen wegen Untreue verschärft. Wie das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mitteilte, sei die derzeitige Regelung im Strafgesetz verfassungsgemäß. Allerdings müssten die Regeln von den zuständigen Gerichten zurückhaltender angewendet werden.

Mehrere Manager hatte zuvor Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie in verschiedenen Untreue-Prozessen unter anderem wegen der Vergabe von ungedeckten Krediten verurteilt worden waren.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Karlsruhe wurde am 11.08.2010 um 09:48 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Kriminalität übertragen.

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