Veranstalter und GEMA einigen sich über Beteiligung von Künstlern an Werbeeinnahmen

Konzertveranstalterverbände haben mit der GEMA darüber geeinigt, dass Künstler künftig an den Werbeeinnahmen der Veranstalter beteiligt werden. Gemäß der Einigung müssen ab dem 1. April Veranstalter, die zum Beispiel Einnahmen aus der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen erzielen, zusätzlich je nach Veranstaltungsgröße eine Vergütung zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den Veranstaltungsbruttoumsatz zahlen. „Mit der Einigung ist ein Durchbruch in einem für die Vergütung unserer Urheber wichtigen Bereich gelungen: Wir haben gemeinsam mit den Konzertveranstalterverbänden festgelegt, welche Umsätze unter dem Begriff `geldwerter Vorteil` zu verstehen sind und diese in den einschlägigen Tarif miteinbezogen“, erklärte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.

Diese Meldung aus München wurde am 03.02.2011 um 15:32 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen, Musik, Bühne übertragen.

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