Urteil gegen früheren Abgeordneten Tauss rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mit. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.

Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 31.08.2010 um 12:16 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Sexualstraftaten, Justiz übertragen.

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