Unionspolitiker Bosbach fürchtet nach Urteil zur Sicherungsverwahrung Gefahren für Bevölkerung

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), fürchtet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung Gefahren für die Bevölkerung. „Dieses Urteil birgt erhebliche Risiken für potenzielle Opfer“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). „Denn nach dieser Entscheidung müssen gefährliche Straftäter freigelassen werden. Die jeweils zuständigen Polizeibehörden können da nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen, sondern sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit diese Täter nicht wiederum schwere Straftaten begehen können. Da kommt auf unsere Polizeibehörden viel Arbeit zu.“

Gleiches gelte für die Gerichte, so Bosbach. „Denn die Abgrenzung zwischen gefährlichen Straftätern und hoch gefährlichen Straftätern dürfte nicht einfach sein. Ich wüsste jedenfalls keine Kriterien, wie man zwischen gefährlich und hoch gefährlich unterscheiden kann.“ Der Gesetzgeber schließlich hat dem CDU-Politiker zufolge nun „die Aufgabe, die gesamte Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Die Folgen des Urteils sind damit insgesamt erheblich.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 04.05.2011 um 14:10 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz übertragen.

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