Ströbele gegen TV-Übertragung aus Gerichtsverhandlungen

Hans-Christian Ströbele, Rechtsexperte der Grünen, hält Fernsehübertragungen aus Gerichtsverhandlungen für „der Wahrheitsfindung nicht zuträglich“. Damit sprach er sich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ deutlich gegen den Vorschlag von Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle aus, zukünftig in wichtigen Gerichtsverfahren Fernsehkameras zuzulassen. Ströbele sagte, er wisse aus eigener Erfahrung im Untersuchungsausschuss „dass immer eine völlig andere Atmosphäre herrscht, wenn Kameras und Mikrofone mitlaufen“.

Es werde damit deutlich schwerer, sich ein Bild von der Persönlichkeit der Beteiligten zu machen. Generell sei er nicht dafür, Strafprozesse im Fernsehen zu übertragen, völlig ausgeschlossen halte er dies aber vor allem bei Familien- oder Kinderrechtsprozessen: „Das wäre eine Zumutung“. Auch Ströbeles FDP-Kollege im Rechtsausschuss des Bundes, Marco Buschmann, hält den Vorschlag für kontraproduktiv: „Richter sollen sich alleine auf das Gesetz konzentrieren und nicht darauf, wie ihre öffentliche Wirkung ist, oder wie sie den Prozess so gestalten, das Fernsehzuschauer folgen können.“ Einzig bei gewissen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts könnte Buschmann sich vorstellen, über eine entsprechende Regelung zu diskutieren.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 26.11.2010 um 07:34 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz, Fernsehen übertragen.

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