SPD freut sich über Karlsruher EuGH-Entscheidung

Der europapolitische Sprecher des SPD-Fraktion im Bundestag, Axel Schäfer, hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das sogenannte Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. „Der Beschluss trägt zum Rechtsfrieden bei“, sagte Schäfer dem „Tagesspiegel“. In der öffentlichen Diskussion gehe oft unter, dass zwischen dem Karlsruher Gericht und europäischen Instanzen wie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in der Praxis ein „kooperatives Verhältnis“ herrsche.

Der SPD-Politiker lobte, dass das Mangold-Urteil des EuGH von 2005 zu „einer Reihe von fortschrittlichen Urteilen“ des Luxemburger Gerichts gehöre, die sich gegen die Diskriminierung benachteiligter Bevölkerungsgruppen richteten. Aus dem Luxemburger Urteil geht hervor, dass das Verbot der Altersdiskriminierung als „allgemeiner Grundsatz“ des europäischen Gemeinschaftsrechts anzusehen sei.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 26.08.2010 um 14:56 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar