SPD-Fraktionsgeschäftsführer: Neuer Hartz-IV-Satz wahrscheinlich nicht verfassungsrechtlich

Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, hält es für wahrscheinlich, dass auch der neue vom Arbeitsministerium errechnete Hartz-IV-Regelsatz nicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bestand haben werde. Das sagte Oppermann in einem Gespräch mit der „Neuen Westfälischen“ (Samstagsausgabe). Die fünf Euro, um die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Hartz-IV-Regelsatz erhöhen möchte, beruht nach Ansicht des SPD-Politikers auf einer „manipulativen Berechnung.“

Deshalb werde die SPD weiterhin auf einem nachvollziehbaren und transparent festgelegten Regelsatz bestehen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 26.11.2010 um 17:10 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Arbeitsmarkt, Justiz übertragen.

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