Simon Kissel erneut aus wichtigem Grund aus einer Geschäftsführung abberufen

Vor gut einem Jahr blieb angesichts erheblicher Pflichtverletzungen des damaligen Viprinet-Geschäftsführers Simon Kissel, keine andere Möglichkeit, als auf Initiative von GERES in einer Gesellschafterversammlung seine unverzügliche Abberufung und außerordentliche Kündigung zu beschließen und umzusetzen. Die zunächst gerichtlich verzögerte und daher final erst im Januar 2012 bestätigte Abberufung des Simon Kissel als Geschäftsführer der Viprinet konnte den weiteren Absturz des Unternehmens leider nicht mehr rechtzeitig abfangen. Simon Kissel hatte im Herbst 2011 genügend Gelegenheit, über fragwürdige Investitionen, Abweisung von Großkunden und unzureichendes Cash-Management die nachhaltige Sanierung des Unternehmens aufzuhalten.
Mit allen denkbaren Mitteln stemmten sich Simon Kissel und sein Freund und Mitgesellschafter Felix Bohmann gegen angebotene Kapitalerhöhungen und die damit mögliche Refinanzierung. GERES wurde unter Druck gesetzt, die Position als Mehrheitsgesellschafter aufzugeben und Simon Kissel weiter agieren zu lassen. Die für den Fall einer Ablehnung dieser inakzeptablen Forderungen angekündigten Reaktionen zeigten sich sehr schnell in Form anonym veröffentlichter Verleumdungen gegen GERES im Internet.
Nachdem zunächst durch das Oberlandesgericht Koblenz die Abberufung von Simon Kissel als Geschäftsführer der Viprinet GmbH bestätigt wurde, hat nunmehr das Landgericht Mainz auch die außerordentliche Abberufung von Simon Kissel als Geschäftsführer der Computerman GmbH im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Seine eigennützigen Handlungen, bei welchen er die Interessen der von ihm vertretenen Gesellschaften sowie seiner Mitgesellschafter gänzlich außer Acht ließ, wurden erneut durch das Landgericht Mainz mit deutlichen Worten missbilligt – eine Spruchkammer, die Simon Kissel vor einigen Monaten noch ausdrücklich im Hinblick auf ihre Kompetenz und Neutralität gewürdigt hat.
Von Simon Kissel initiierte oder unterstützte Verleumdungen gegen seine Mitgesellschafter und Förderer führten ebenfalls zu weiteren Gerichtsentscheidungen zu seinen Lasten. Zwischenzeitlich blieb gerichtlich offensichtlich keine andere Möglichkeit, als auf Grund seiner Teilnahme an Rufmordkampagnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 EUR gegen ihn zu verhängen.
Wir veröffentlichen diese Pressemeldung mit den ausschließlichen Zielen, einerseits eine Richtigstellung der gegen uns und unsere Geschäftspartner sowie sonstigen Beteiligten gerichteten Verleumdungen zu erreichen. Andererseits ist uns insbesondere auch daran gelegen, bislang mit den Geschäftspraktiken von Simon Kissel und seinen Partnern nicht vertraute Dritte auf die besonderen Gefahren einer geschäftlichen Beziehung zu ihm und seinen Kreisen hinzuweisen. Nähere Informationen, Beweise und Zugang zu den Gerichtsentscheidungen erhalten Sie über die mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Impressumsangaben versehene und in Deutschland gehostete Internet-Seite www.geres-cassi.info sowie gern auch im unmittelbaren Kontakt mit uns.

Geres Group
Norbert Wiemann
An den Bergen 28

60437 Frankfurt am Main
Deutschland

E-Mail: kontakt@geres.de
Homepage: http://www.geres.de
Telefon: + 49 6101 – 4081 – 200

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