Schuldenschranke bremst Teilprivatisierung der Bahn

Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz gefährdet die Teilprivatisierung der Bahn. Statt einmalig Einnahmen aus dem Anteilsverkauf zu erzielen, will das Finanzministerium künftig lieber jährliche Gewinnausschüttungen des Staatsmonopolisten in den Bundeshaushalt einstellen. Das geht einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ zufolge, aus einem internen Vermerk des Ministeriums hervor.

Der Vorteil für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): Dividendenzahlungen mindern dauerhaft das Defizit des Bundes. Das Grundgesetz verlangt, dass das strukturelle Minus, also das um Konjunktureinflüsse bereinigte Defizit im Bundesetat, von 2016 an nahezu vollständig abgebaut wird. Privatisierungserlöse dagegen würden die Finanznot nur einmalig lindern und nichts zur Minderung der strukturellen Etatlücke beitragen. Deshalb sei „der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und der Erhaltung der Dividendenfähigkeit der Bahn AG gegenüber der Erzielung kurzfristiger Privatisierungserlöse in jedem Fall der Vorrang einzuräumen“, heißt es in dem Vermerk.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 11.09.2010 um 10:39 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen, Zugverkehr übertragen.

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