Schleswig-Holstein warnt vor abgeschwächten Atomstandards

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neuer Energieanbieter (BNE), hat die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke scharf kritisiert. In einem Gastkommentar für die „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe) schreibt Busch, die Verlängerung behindere den Wettbewerb und stärke nur die vier „marktbeherrschenden“ Stromerzeuger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall. Busch widerspricht damit RWE-Chef Jürgen Grossmann.

Die Verlängerung, so Busch, sei mitnichten eine „Brücke ins Zeitalter der erneuerbaren Energien“. Das Konzept der Bundesregierung zementiere vielmehr „die verkrusteten alten Strukturen auf dem Erzeugermarkt“ sowie das „Oligopol“ der vier Großkonzerne, schreibt Busch in seinem Kommentar. Dabei böte der „Ausstieg aus dem Ausstieg“ nach seiner Ansicht eine Chance, die „Energieerzeugung von unten“ zu stärken. „Würde man die großen Vier im Gegenzug zum politischen Geschenk der Laufzeitverlängerung verpflichten, Kapazitäten stillzulegen oder abzugeben, käme das einer Initialzündung auf dem deutschen Erzeugermarkt gleich“, argumentiert der BNE-Geschäftsführer. Dann könnten „Leitungen ausgebaut, Verteilnetze zusammengefasst und ertüchtigt“ werden, die Netzentgeltregulierung müsse „transparent gestaltet“ werden.Der Bundesregierung droht ein neuer Rückschlag in der Atompolitik. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (Donnerstagausgabe) wird das geplante Atommüll- Endlager Schacht Konrad nicht wie geplant 2014, sondern erst 2019 in Betrieb gehen können. „Nach einem Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz ist zu befürchten, dass sich die Bauzeit um fünf Jahre verzögert“, hieß es am Mittwoch in Regierungskreisen. Die Gründe für die Verzögerung seien unbekannt und würden überprüft. Interne Unterlagen des Ministeriums führen als Grund unter anderem die lange brachliegende Planung für das Endlager an. Weil bis 2007 Gerichtsverfahren gegen das Endlager anhängig waren, seien die Planungen seit den neunziger Jahren nicht weiter aktualisiert worden. Zwischenzeitlich seien aber zusätzliche Auflagen und neue Vorgaben für EU-weite Ausschreibungen hinzugekommen, heißt es. Die ursprünglich angenommene Bauzeit von sechs Jahren lasse sich dadurch nicht mehr halten. Auch die Kosten für Schacht Konrad stiegen deutlich. Schon seit Anfang der achtziger Jahre plant der Bund ein Endlager in dem einstigen Erzbergwerk bei Salzgitter. Während das geplante Endlager in Gorleben hochaktive Abfälle aus Atomkraftwerken aufnehmen soll, würden in Schacht Konrad schwach- und mittelaktive Abfälle deponiert. Diese strahlen zwar weniger lang, umfassen aber 90 Prozent der Abfallmenge. Ursprünglich hätte Schacht Konrad schon Ende 1990 fertig sein sollen. Dann aber verzögerte sich das Genehmigungsverfahren, schließlich verhinderten Klagen den Bau. Seitdem 2007 die letzte Klage abgewiesen wurde, baut die Endlager-Baufirma DBE, eine Tochter der deutschen Stromkonzerne, das Bergwerk um. Es ist das einzige genehmigte Endlager Deutschlands. Die Baufirma selber bestreitet zeitliche Probleme. Bis zum Jahresende werde geprüft, wie groß die Verzögerung tatsächlich sei, sagte ein Sprecher. „2015 ist durchaus noch realistisch.“ Dagegen heißt es in einem internen Besprechungsvermerk des Umweltministeriums, die DBE habe erst im Juni als Fertigstellungstermin den 30. Juni 2019 angegeben. Der Verzug sei erst kürzlich gemeldet worden, heißt es auch im Bundesamt für Strahlenschutz, das Schacht Konrad im Auftrag des Bundes betreibt. Die Behörde erwarte, dass „die Beteiligten alle Möglichkeiten zur schnelleren Errichtung nutzen“, sagte ein Sprecher.In den Ländern wächst der Widerstand gegen die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) geplante Novelle des Atomgesetzes. In einem Brief an Röttgen warnt Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) eindringlich vor einer Aufweichung der Sicherheitsvorgaben für Atomkraftwerke. Die geplante Gesetzesänderung sehe unzureichende Pflichten für die Nachrüstung der Reaktoren vor, warnte Schmalfuß. Selbst ein zusätzlicher Passus, den Röttgen bislang stets als Zugewinn an Sicherheit darstellte, könne „zu einer Abschwächung der nach dem gültigen Atomgesetz bestehenden, weit reichenden Pflichten der Betreiber“ führen, heißt es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Dies gefährde das „verfassungsrechtlich gebotene hohe Schutzniveau“. So werde der Rechtsschutz Dritter durch das Gesetz eingeschränkt. Dies sei „gänzlich inakzeptabel“. Das Bundesumweltministerium hat eine solche Einschränkung bisher stets bestritten.

Diese Meldung aus Kiel wurde am 23.09.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Energie übertragen.

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