Schiedsstellen-Regelung beim Pflege-TÜV kommt erst im Juni 2011

Der von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigte Einstieg in ein transparentes Management beim Pflege-TÜV samt Schiedsstelle wird voraussichtlich erst im Juni für streitige Fälle Gesetzeskraft erhalten. Nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ (Montag-Ausgabe) soll die Schiedsstellen-Regelung zur Kontrolle der Pflegeeinrichtungen an ein laufendes Gesetzesvorhaben angehängt werden. Dies werde vermutlich das anstehende Krankenhaus-Hygienegesetz sein.

Das dauere aber bis zur Sommerpause, erklärte ein Sprecher des Rösler-Ministeriums. Der Minister hatte noch im Dezember erklärt, das Jahr 2011 werde zum Jahr der Pflege werden und wenn es bei der Suche nach Transparenzvereinbarungen für den Pflege-TÜV weiterhin beim Widerstand kleiner Interessenverbände bliebe „werden wir gleich im neuen Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, um diese Verweigerungshaltung aufzubrechen“. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospitz Stiftung kritisierte gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ diese Verzögerung beim Pflege-TÜV scharf. „Für die Versicherten ist das nicht akzeptabel. Wir brauchen einen Gesundheitsminister und keinen Ankündigungsminister“, sagte Eugen Brysch, Vorstandschef der Organisation. Es könne nicht Aufgabe der Politik sein, eine Zuschauerrolle zu spielen. „Wenn beim Pflege-TÜV nichts läuft, dann kann das Gesundheitsministerium auf das Instrument der Schiedsstellenlösung zurückgreifen. Schließlich hat das bei den Hausarztverträgen auch funktioniert.“ Brysch mahnte bei der Kontrolle der Pflegeeinrichtungen eine Lösung im Sinne der Patienten an. „Das Konsenserfordernis von Leistungsanbietern und Kostenträgern, das heute herrscht, ist gescheitert. Auch müssen die Patientenvertreter endlich mit an den Tisch“, so Brysch. Mit Blick auf die Transparenzregelungen sagte der Chef der Patientenschutzorganisation: „Die Einhaltung der Wartungsintervalle und die vollständige Dokumentation im Wartungsheft spielen beim Auto-TÜV keine Rolle. Absurd ist, dass der Pflege-TÜV genau das zum Kernpunkt der Benotung macht.“ Eine sinnvolle Beurteilung sehe anders aus: „Wer bei der Wundgeschwür-Vorsorge oder bei der Medikamentengabe eine Fünf erhält und wer Menschen ohne Genehmigung ans Bett fesselt, der ist durchgefallen. Stellt sich bei einer erneuten Prüfung heraus, dass die Ergebnisse weiterhin schlecht sind, muss der Anbieter die Zulassung verlieren“, verlangte Brysch.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 23.01.2011 um 08:05 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Gesundheit übertragen.

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