Schäuble gegen völlige Steuer-Gleichberechtigung der Homo-Ehe

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben trotz Forderungen der FDP auch künftig keinen Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einräumen. Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer lasse diesen Schluss nicht zu, sagte Schäuble dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aus der Entscheidung der Karlsruher Richter abgeleitet, so genannte Homo-Ehen müssten auch bei der Einkommensteuer gleich behandelt werden.

Nach Ansicht von Schäuble lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentierte der Finanzminister. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“ Ein Splitting-Vorteil für die rund 66.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach Berechnungen des Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner (FU Berlin) kein allzu großes Finanzloch reißen. Die Steuerausfälle lägen bei etwa 145 Millionen Euro im Jahr, so Hechtner. „Dieser Betrag erscheint im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 21.08.2010 um 09:14 Uhr mit den Stichworten DEU, Steuern, Gesellschaft übertragen.

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