NRW: Landesverfassungsgericht stoppt rot-grünen Nachtragshaushalt

Das Landesverfassungsgericht in Münster hat per einstweiliger Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 in Nordrhein-Westfalen vorläufig untersagt. Zur endgültigen Klärung müsse aber das Normenkontrollverfahren noch abgewartet werden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die rot-grüne Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Haushalt aufnehmen.

CDU und FDP hatten im Dezember einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Etat der Minderheitsregierung gestellt. Nach ihrer Ansicht verstößt die darin vorgesehene Verschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, denkbar sind auch Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen.

Diese Meldung aus Münster wurde am 18.01.2011 um 14:17 Uhr mit den Stichworten DEU, NRW, Steuern, Justiz, Parteien übertragen.

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