Neues Widerrufsrecht 2014 und die Widerrufsfrist

Ein neues Widerrufsrecht, welches im Juni 2014 inkraft tritt, sorgt aktuell dafür, dass Shopbetreiber und Online Händler in Bezug auf die Widerrufsbelehrung 2014 weitestgehend umdenken müssen. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinien stärkt zum einen die Rechte des Verbrauchers in Bezug auf den Einkauf im Online Shop, wobei auch eBay Shops als solche betrachtet werden, und zum anderen die Rechte von Internetshop Betreibern in der Form, dass das unendliche Widerrufsrecht entfällt und stattdessen ein Zurückbehaltungsrecht im Widerrufsfall für den Webshop Betreiber gegeben ist.

Verbraucher haben das Recht, eine gegenüber einem Onlineshop erteilte Vertragserklärung im Rahmen einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Durch den Widerruf tritt das beidseitige Recht ein, dass die empfangenen Leistungen durch beide Parteien zurückgewährt werden. Diese News in Bezug auf das neue Widerrufsrecht sind jedoch gleichermaßen auch mit strengeren Verpflichtungen beider Parteien in Bezug auf den Kaufvertrag bzw. den Onlinehandel verbunden.

Dies bedeutet, dass bei der Gestaltung der neuen AGB ausdrücklich auf die Veränderungen hingewiesen werden muss. Die Einhaltung der Widerrufsfrist durch den Käufer ist zwingend notwendig, wodurch es für Onlineshop Betreiber ein Muss darstellt, sich mit den neuen Regelungen des Widerrufs umfassend auseinanderzusetzen. Nur so kann dieser eine verspätete Widerrufserklärungen erkennen und rechtlich angemessen darauf reagieren.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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