Neue Informationspflicht für Garantie ab 13.Juni 2014

Die aktuellen News in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung 2014 und damit ein neues Widerrufsrecht, welches im Juni 2014 in Kraft treten soll, befassen sich insbesondere mit den Regelungen, die sich auf die Rechte und Pflichten des Verbrauchers beziehen sowie auch auf die der Online Händler und gewerblichen eBay Verkäufer.

Diese Änderungen beinhalten auch eine neue Informationspflicht für, Shopbetreiber in Bezug auf die Garantie. Genau genommen wurde der Begriff in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie praktisch neu definiert, so dass Online Shop Betreiber auch ihre AGB und Garantieerklärung dahingehend abändern müssen.

Denn auch in Bezug auf die Informationspflicht von Internetshop Anbietern haben sich neue Regelungen ergeben, wodurch ein Hinweis auf die Garantiebedingungen durch den Webshop Betreiber vor Vertragsschluss zwingend notwendig ist. Bereits die Überschrift der neuen gesetzlichen Regelungen zeigt auf, dass die Definition weitestgehend überarbeitet wurde. So heißt es ab dem Inkrafttreten nicht mehr Verkäufer- oder Herstellergarantien, sondern Garantien. Und im Rahmen dieser Garantien verpflichten sich Onlineshop Betreiber ebenso zur Kaufpreiserstattung als auch zum Austausch oder Nachbesserung der Sache sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache.

Es bestehen damit nur noch Garantie- keine Schadensersatzpflichten mehr. Allerdings können diese unabhängig davon weiterhin vertraglich vereinbart werden. Als Garantiegeber kommen beispielsweise Verkäufer, Hersteller oder auch andere Personen infrage, die am Vertrieb Beteiligung haben.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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