Netzagentur untersagt Abrechnung unerlaubt beworbener Gewinnspieleintragsdienste über Telefonrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat gegen bestimmte Forderungen einer Firma, die unerlaubte Telefonwerbung betrieb, ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Über Telefonrechnungen sollte Verbrauchern Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet werden, die von Drittfirmen erbracht werden.

Das Verbot gilt laut Netzagentur rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010. „Der Verbraucherschutz wird durch die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote nachhaltig gestärkt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Seit September 2010 sind bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben ging hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Gutschein als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst ab. Durch diesen „Vertrag“ entstehen dem Verbraucher dann zusätzliche Kosten.

Diese Meldung aus Bonn wurde am 29.12.2010 um 12:57 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen, Justiz, Telekommunikation übertragen.

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