Menschenrechtsgerichtshof verhandelt über Zugang zu Selbstmord-Medikament in Deutschland

Eine Schweizer Sterbehilfeorganisation unterstützt die Klage eines 67-jährigen Braunschweigers vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Die umstrittene Organisation sei „dem Verfahren beigetreten“, sagte Kläger Ulrich K. in einem Interview des Nachrichtenmagazins „Focus“. Die Verhandlung findet am Dienstag statt.

K. hatte geklagt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn vor fünf Jahren seiner sterbewilligen Frau die Herausgabe eines bestimmten Schlafmittels verweigert hatte. K. hatte daraufhin seine Frau, die nach einem Sturz mit Genickbruch fast vollständig gelähmt war, in die Schweiz gebracht. Dort erhielt sie das erwünschte Mittel und starb. K. fühlt sich in seinen eigenen Menschenrechten verletzt, weil durch die Mühen der Reise in die Schweiz auch seine „Freiheit zur Selbstbestimmung tangiert“ worden sei. Die Weigerung des Bundesinstituts widerspreche „Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, so K.

Diese Meldung aus Straßburg wurde am 21.11.2010 um 09:56 Uhr mit den Stichworten DEU, EU, Justiz übertragen.

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