Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt Reform der Sicherungsverwahrung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Reform der Sicherungsverwahrung verteidigt. „Dieses Gesetz ist in meinen Augen der große Wurf in dieser Legislaturperiode“, sagte die Ministerin dem „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). Die Sicherungsverwahrung sei seit 12 Jahren eine „unübersichtliche Riesenbaustelle“.

Das Gesetz schaffe eine komplette Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung, „die den Schutz der Allgemeinheit und die Rechte jedes Einzelnen verantwortungsvoll wieder in Einklang bringt“, betonte die FDP-Politikerin. Die Kritik der Linken, dass sich die Ministerin mit ihrer Reform den Stammtischen gebeugt habe, wies die Liberale zurück. Die Sicherungsverwahrung werde nur noch auf einen engen Bereich von Sexual- und Gewaltverbrechern konzentriert, deren Freiheit trotz des Verbüßens einer Strafe genommen wird. „Es geht nicht darum, jeden, der gefährlich erscheint, wegzusperren“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßen ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass sie künftig nur noch bei besonders schweren Sexual- und Gewaltverbrechen infrage kommt.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 02.12.2010 um 18:40 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz, Kriminalität übertragen.

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