Leutheusser-Schnarrenberger mit Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zufrieden

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Kabinettsbeschluss zum Gesetz für einen besseren Arbeitnehmerdatenschutz begrüßt. „Wir haben in konstruktiven Verhandlungen ein wirklich gutes Ergebnis erzielt. Auch in einigen kritischen Punkten konnten wir uns auf tragfähige Lösungen einigen“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Zeitung „Die Welt“ (Donnerstagsausgabe).

Das Gesetz enthalte substanzielle Verbesserungen im Umgang mit Beschäftigtendaten. „Erstmals wird der Umgang mit Beschäftigtendaten geregelt und für Rechtssicherheit gesorgt“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Zu den von ihr genannten „kritischen Punkten“ zählt die heimliche Videoüberwachung. Das Totalverbot wertet die FDP laut Parteikreisen als ihren Erfolg. Denn Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) wollte die heimliche Videoüberwachung in seinem ursprünglichen Gesetzentwurf unter strengen Voraussetzungen erlauben, konnte sich damit aber nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen. Die FDP erreichte außerdem, dass sich Arbeitgeber nicht in sozialen Netzwerken wie Facebook über Bewerber informieren dürfen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 25.08.2010 um 18:10 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Arbeitsmarkt übertragen.

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