Kostenpflichtige Nebenleistungen und neue Widerrufsbelehrung 2014

Die neue Widerrufsbelehrung 2014, die am 13. Juni 2014 durch ein neues Widerrufsrecht in Kraft tritt, sorgt für eine Vielzahl von Veränderungen in Bezug auf Verträge zwischen Verbrauchern und Internetshop Betreibern. Zu den News über die gesetzlichen Neuregelungen ist zu sagen, dass diese insbesondere die einheitliche Widerrufsfrist betreffen sowie auch kostenpflichtige Nebenleistungen, die explizit, auch außerhalb der Online Shop AGB, Erwähnung finden müssen.

Die neuen Regelungen betreffen hier insbesondere Shopbetreiber Angebote über kostenpflichtige Nebenleistungen und die Erhebung von Entgelten im Rahmen verschiedener Zahlungsarten. Dabei gelten die Neuerungen ebenso für Online Händler als auch eBay Shops. Die Regelungen dienen insbesondere dazu, Käufern beim Abschluss von Verträgen im Onlineshop vor versteckten Zusatzkosten zu schützen. So darf nach Eintreten der neuen Richtlinien keine Vorauswahl von kostenpflichtigen Nebenleistungen durch den Webshop getroffen werden.

Man kennt dies in der Form, dass in Bezug auf die Nebenleistungen bereits Häkchen automatisch gesetzt sind, die Kunden zuerst entfernen müssen, wenn sie diese nicht in Anspruch nehmen möchten. Dies darf nun nicht mehr in der Form umgesetzt werden, stattdessen ist es notwendig, dass eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige Zusatzleistung zusätzlich und in ausdrücklicher Form getroffen werden muss.

Wird diese Regelungen durch den Onlineshop Betreiber nicht eingehalten, so ist der Kunde nicht zahlungspflichtig in Bezug auf die entsprechenden Nebenleistungen.

Mehr Infos unter www.Händlerschutz.com

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