Klonfleisch darf in EU-Staaten weiterhin verkauft werden

Die Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten der EU über die Kennzeichnung von Produkten, die von oder aus geklonten Tieren stammen, sind am Dienstag gescheitert, was bedeutet, dass das sogenannte Klonfleisch weiterhin in der EU verkauft werden darf. Die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Dagmar Roth-Behrendt erklärte, dass nicht die geklonten Tiere selbst das Problem seien, sondern deren Nachfahren. Produkte aus geklonten Tieren selbst seien zu teuer, erklärte Roth-Behrendt.

Doch die Produkte, die aus und von den Nachfahren von geklonten Tieren gewonnen werden, seien das Problem. Die Uneinigkeit der Politiker bedeutet indes, dass eine Kennzeichnungspflicht oder gar ein Verbot derartiger Lebensmittel bis auf Weiteres nicht umgesetzt werden kann. Der EU-Verbraucherkommissar John Dalli betonte, dass Studien erwiesen hätten, das die Produkte ungefährlich seien. „Ich würde geklontes Rindfleisch essen“, so Dalli. Geklonte Tiere sind genetisch exakte Kopien bereits existierender Tiere, die durch gentechnische Verfahren in Laboren erzeugt und dann von Leihmüttern ausgetragen werden. Das Klonen ist sehr teuer, das Schlachten solcher Tiere daher wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Diese Meldung aus Brüssel wurde am 29.03.2011 um 22:09 Uhr mit den Stichworten Belgien, DEU, Nahrungsmittel, Tiere übertragen.

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