"Handelsblatt": Verfassungsrechtler kritisiert Atom-Deal

Eine vertragliche Regelung zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern zur Abschöpfung von Zusatzgewinnen bei einer Laufzeitverlängerung ist nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff verfassungswidrig. Das geht aus der Zusammenfassung eines Gutachten Waldhoffs für das Bundesumweltministerium hervor. In der Zusammenfassung, die dem „Handelsblatt“ vorliegt, heißt es, im Gegensatz zu einer vertraglichen Regelung sei die Einführung einer allgemeinen Kernbrennstoffsteuer mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar.

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Betreibern und Regierung sei dagegen nicht nur ein „Störfaktor im grundgesetzlichen System der Gewaltenteilung, sondern strapaziert auch Grundfragen der parlamentarischen Demokratie“, schreibt Waldhoff. Die verfassungspolitischen Auswirkungen einer solchen Vereinbarung wären verheerend. Eine „informale Verständigung“ zwischen Regierung und Kernkraftwerksbetreibern im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Laufzeiten komme einem „Ausverkauf von Hoheitsrechten“ gleich, heißt es im Gutachten.

Diese Meldung aus Bonn wurde am 29.08.2010 um 14:35 Uhr mit den Stichworten DEU, Energie übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar