Gutachter findet hessische Schuldenbremse misslungen

Die geplante Schuldenbremse in der hessischen Verfassung ist nach Ansicht des Frankfurter Rechtsprofessors Günter Frankenberg misslungen. Sie lasse im Unklaren, in welchen Fällen tatsächlich die Aufnahme neuer Schulden verboten werde und in welchen nicht, urteilt der Jurist in einem Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), über das die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Dienstagsausgabe berichtet. Darin schreibt Frankenberg, die entscheidende Formulierung der Schuldenbremse sei „sprachlich außerordentlich missglückt, da sie unterschiedliche Interpretationen zulässt“.

Es bleibe vollkommen unklar, ob im Zweifelsfall tatsächlich die Aufnahme neuer Schulden verboten werde oder die „Einnahmen- und Ausgabenverantwortung“ gelte. Am Mittwoch stimmt der hessische Landtag über die Einführung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung ab. Die Mehrheit gilt als sicher, da sich CDU, SPD, FDP und Grüne über die Formulierung verständigt hatten. Die Verfassungsänderung tritt in Kraft, wenn die hessischen Bürger bei einer Volksabstimmung am 27. März 2011 zustimmen.

Diese Meldung aus Wiesbaden wurde am 14.12.2010 um 02:10 Uhr mit den Stichworten DEU, HES, Finanzen übertragen.

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