Grüne legen Gesetzentwurf für AKW-Ausstieg vor

Unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Japan wollen die Grünen in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur Stilllegung der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke in den Bundestag einbringen. In dem Gesetzentwurf, der dem „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe) vorliegt, heißt es, dass die vor 1980 gebauten Atomkraftwerke „nicht oder besonders unzureichend gegen den Fall eines Flugzeugabsturzes oder eines terroristischen Angriffs mit einem Flugzeug gesichert“ seien. Durch das Gesetz sollen den Betreibern der Atomkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 (EnBW), Biblis A und B (RWE), Isar 1 und Unterweser (Eon) und Brunsbüttel (Vattenfall) die Betriebsgenehmigungen für die mehr als 30 Jahre alten Anlagen entzogen werden.

Angesichts der langen Laufzeiten halten die Grünen eine „entschädigungsfreie“ Beendigung des Betriebs für möglich. Im übrigen soll es verboten sein, „nicht produzierte Elektrizitätsmengen“ auf neuere Anlagen zu übertragen. Die Laufzeitverlängerung sei „verfassungswidrig“ zustande gekommen, argumentieren die Grünen, und daher sei eine Übertragung der Laufzeiten verboten. Der Gesetzentwurf soll an den bereits eingebrachten Antrag, den Atomkonsens von 2002 wiederherzustellen, angedockt werden.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 20.03.2011 um 15:29 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Umweltschutz, Energie übertragen.

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