Google begrüßt YouTube-Urteil

Google-Sprecher Kay Oberbeck hat das Urteil des Hamburger Landgerichts begrüßt, das der Plattform vorläufig weiterhin erlaubt, bestimmte Videos zu veröffentlichen. Die GEMA hatte zusammen mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe YouTube die Veröffentlichung untersagt werden sollte. Die Eilbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung ist nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar.

Die Entscheidung ist allerdings nur ein Etappensieg für Google. Über die Sache selbst wurde noch nicht entschieden. „Bedauerlicherweise konnte das Gericht nicht alle aufgeworfen Rechtsfragen klären“, sagte Oberbeck. Google will mit YouTube Erlöse auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Rechteinhabern teilen. Eine Lösung könne aber nur am Verhandlungstisch gefunden werden, so Oberbeck weiter.

Diese Meldung aus Hamburg wurde am 27.08.2010 um 16:15 Uhr mit den Stichworten DEU, Internet, Telekommunikation, Musik, Justiz übertragen.

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