Gericht lässt Mord-Anklage gegen Ex-RAF-Terroristin Becker zu

Das Oberlandesgericht Stuttgart lässt die Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die 57-Jährige war am 27. August 2009 wegen neuer Beweise im Mord an Buback im Jahr 1977 festgenommen worden.

Den Haftbefehl hatte der Bundesgerichtshof im Dezember jedoch wieder aufgehoben, da die Karlsruher Richter lediglich von Beihilfe zum Mord ausgingen. Die Bundesanwaltschaft hingegen wirft Becker eine Mittäterschaft vor.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Stuttgart wurde am 28.07.2010 um 12:06 Uhr mit den Stichworten DEU, Terrorismus, Justiz übertragen.

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