Gericht: Filehoster RapidShare haftet nicht für Nutzer-Uploads

Internet-Nutzerin vor dem Computer, dts NachrichtenagenturDüsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der Internetdienst RapidShare haftet nicht für die Uploads seiner Nutzer. Das entschied heute das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob damit eine einstweilige Verfügung des Filmverleihs Capelight Pictures auf. RapidShare würde Daten weder vervielfältigen noch Dateien öffentlich zugänglich machen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Daten würden ausschließlich von Nutzern erstellt, zudem generiere RapidShare nicht erratbare Download-Links und verfüge weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über eine Suchfunktion. „Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden“, sagte RapidShare-Gründer Christian Schmid. Der Internetdienstleister bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Dateien online zu tauschen und war daher bereits mehrfach in die Kritik insbesondere von Medienvertretern geraten.

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