Geplante Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz

Die im Rahmen des Sparpakets geplante Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz und europäisches Recht. Der Berliner Staats- und Umweltrechtler Michael Kloepfer ist zu diesem Ergebnis in einem Gutachten für das Land Rheinland-Pfalz gekommen, berichtet der „Spiegel“. Die geplante Steuer auf Flugtickets sei aus mehreren Gründen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar, so Kloepfer.

Zum einen würden kürzere Flüge „im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken“. Zum anderen sei die Steuerbefreiung von Frachtflügen nicht zu rechtfertigen. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verweist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) auf die Ergebnisse des Gutachtens. Er mahnte vor den Auswirkungen der Abgabe auf den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn. „Die Erhebung einer Luftverkehrsteuer würde zu erheblichen negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz führen“, so Beck.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 28.08.2010 um 10:40 Uhr mit den Stichworten DEU, Luftfahrt, Steuern übertragen.

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