EuGH-Urteil: Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten

Versicherungen müssen in Zukunft einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Unterschiedliche Gebühren aufgrund des Geschlechts als „Risikofaktor“ seien diskriminierend, so das Urteil der Richter.

Die Versicherungen müssen nun bis spätestens 21. Dezember 2012 unisex-Tarife anbieten. Bisher wurden Versicherungstarife nach statistischem Risiko kalkuliert. Auf dieser Grundlage bezahlten Frauen bisher geringere Beiträge bei der Kfz-Haftpflicht, jedoch höhere für private Rentenversicherungen. Ein belgisches Gericht hatte daraufhin um Überprüfung durch die EU-Richter gebeten. Für Verbraucher könnte das Urteil nun Mehrkosten bedeuten. So warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits vor Tariferhöhungen. Verbraucherschützer sehen die neuen unisex-Tarife unterdessen positiv.

Diese Meldung aus Luxemburg wurde am 01.03.2011 um 11:53 Uhr mit den Stichworten Luxemburg, Gesellschaft, Justiz, Finanzindustrie übertragen.

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