CDU-Innenpolitiker Bosbach nennt Ramelow-Urteil überzeugend

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow „überzeugend“ genannt. „Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Man könne „nicht ernsthaft sagen: Wenn eine Partei in ein Parlament gewählt worden ist, dann stellen wir die Beobachtung ein, selbst wenn es in Teilen der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Eine solche Argumentation würden wir auch bei rechtsradikalen Parteien nie durchgehen lassen.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, riet in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zur Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: „Ich rate dazu, das Urteil anzufechten. Unsere Beobachtung ist nicht akzeptabel. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes.“

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin wurde am 22.07.2010 um 07:09 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Justiz übertragen.

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