Bundeswehrverband und SPD mahnen zu zügiger Anerkennung von Traumatisierungsfällen

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat kritisiert, dass nur jeder zweite traumatisierte Soldat von der Bundeswehr als wehrdienstbeschädigt anerkannt wird. „Wenn jemand glaubhaft machen kann, dass er aufgrund seines Einsatzes traumatisiert ist, muss das ausreichen, um als wehrdienstbeschädigt anerkannt zu werden“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Bei Traumatisierten muss das im Zweifelsfall für den Betroffenen geregelt werden. Alles andere ist nicht fair. Wenn die Bundesrepublik Deutschland es sich leistet, unsere Leute in Auslandseinsätze zu schicken, muss sie auch das Geld bereit stellen, um in Notfällen zu helfen.“

Kirsch forderte überdies, dass schon eine Schädigung von 30 Prozent ausreichend sein müsse, um von der Bundeswehr weiter beschäftigt zu werden. Derzeit ist ein Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent erforderlich. Das Verteidigungsministerium hatte dem Blatt zuvor mitgeteilt, dass von den zwischen 1995 und 2010 abschließend abgearbeiteten Anerkennungsverfahren nur 267 im Sinne des Antragstellers endeten; in 260 Fällen wurde traumatisierten Soldaten die Anerkennung als wehrdienstbeschädigt verweigert. Das Ministerium rechtfertigt dies mit der Tatsache, dass viele ein Trauma auslösende Ereignisse nicht aktenkundig seien. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, beklagte daraufhin gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, hier sei „eine teilweise schon reflexhafte Bürokratie“ am Werke, die vor allem darauf getrimmt sei, die finanziellen Interessen der Bundeswehr zu vertreten. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Veteranen, Andreas Timmermann-Levanas, monierte: „Die Beweislast liegt beim Antragsteller. Man könnte es auch anders machen – wenn man es denn wollte.“

Diese Meldung aus Berlin wurde am 12.01.2011 um 07:01 Uhr mit den Stichworten DEU, Parteien, Militär, Gesundheit übertragen.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar